Feinstaubplakette
Seit dem 1. März 2007 können Städte und Gemeinden so genannte "Umweltzonen" einrichten. In diesen speziell ausgeschilderten Bereichen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind.
Sparen Sie sich ein Bußgeld und Punkte, weil Sie aus Versehen in eine Umweltzone fahren!
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